Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Enrico Ender

 

 

§ 1 Anwendungsbereich 

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Enrico Ender erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge der Enrico Ender mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Enrico Ender ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Enrico Ender auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Enrico Ender richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

 

§ 2 Leistungen 

(1) Enrico Ender erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für KMU im Bereich des Onlinemarketings und der Social-Media-Recruiting (Mitarbeitergewinnung). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Enrico Ender dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks oder eines konkreten Erfolges, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.

 

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Enrico Ender zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Enrico Ender, bleibt der Vergütungsanspruch von Enrico Ender unberührt.

 

(3) Enrico Ender wird den Kunden bei der Durchführung der Werbekampagnen auf etwaige rechtliche Anforderungen hinweisen, jedoch obliegt die Verantwortung für die rechtliche Konformität von Werbeanzeigen, Impressum, Datenschutzerklärungen usw. dem Kunden.

 

(4) Werbeplattformen wie Google oder Meta sind jederzeit berechtigt, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen. Enrico Ender haftet nicht für ein solches Vorgehen.

 

(5) In Bezug auf die von Enrico Ender zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Enrico Ender in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

 

(6) Enrico Ender ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer zu erbringen.

 

(7) Die vereinbarte Vergütung von Enrico Ender in Bezug auf die Beratungsdienstleistungen enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

 

(8) Enrico Ender garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen oder Bewerbungen und keine bestimmte Qualität im Rahmen der für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

 

(9) Sofern Enrico Ender im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

 

§ 3 Vertragsabschluss 

(1) Der Vertragsschluss zwischen Enrico Ender und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Enrico Ender nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

 

(2) Ein Vertragsabschluss ist erst wirksam, wenn der Kunde die Vertragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail erhalten und diesen bestätigt hat.

 

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen 

(1) Sofern eine Leistung von Enrico Ender ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze.

 

(2) Enrico Ender kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

 

(3) Enrico Ender kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Enrico Ender nicht schriftlich erklärt, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

 

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Enrico Ender berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

 

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen 

(1) Die von Enrico Ender angegebenen Preise sind verbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Enrico Ender erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Vertragsschluss fällig, es sei denn, das Angebot von Enrico Ender sieht eine abweichende Zahlungsweise vor.

 

(3) Vereinbarte Lastschriften sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Im Falle einer Rückbuchung trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten.

 

§ 6 Kündigung, Laufzeit 

(1) Die vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich um denselben Zeitraum zu denselben Bedingungen.

 

(2) Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich oder per E-Mail an die Möglichkeit der Vertragsverlängerung erinnert.

 

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

 

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 7 Verzug und außerordentliche Kündigung 

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Enrico Ender beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen.

 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Enrico Ender sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen behält sich Enrico Ender das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz für entgangene Leistungen zu fordern.

 

§ 12 Haftung 

(1) Enrico Ender haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Enrico Ender nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(2) Enrico Ender haftet nicht für die Sicherung von Daten, die dem Kunden obliegt. Für Datenverluste haftet Enrico Ender nur im Rahmen der typischen Wiederherstellungskosten, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.

 

§ 13 Widerrufsrecht 

Unternehmern und Kaufleuten steht bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Enrico Ender gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

 

Die Schlussbestimmung aus dem ursprünglichen Dokument wurde in der vorigen Version nicht integriert. Ich werde sie nun einfügen, sodass die AGB vollständig sind:

 

 

 

Schlussbestimmungen

 

(1) Bei einem Widerspruch zwischen dem Agenturvertrag und diesen AGB geht der Agenturvertrag vor.

 

(2) Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Agenturvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommen.

 

(3) Sofern im Agenturvertrag nicht abweichend vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz der Agentur.

 

(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Vertrages, ist ausschließlich das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.

 

(5) Diese AGB und etwaige auf dieser Basis abgeschlossene Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.